Kinderleichtathletik Vereinserklärung über Teilnahmeerklärungen/Startechte
Dieses Dokument muss von Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertretern (z.B. Übungsleiter:innen, Trainer:innen etc.) ausgefüllt werden. Es bescheinigt, dass der an dem Kinderleichtathletikwettkampf teilnehmende Verein über die von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Teilnahmeerklärungen aller am Wettkampf startenden Kinder verfügt und diese auf Verlangen vorgelegt werden können. Die Vereinserklärung gilt für eine ganze Wettkampfsaison. Es empfielt sich, für jeden Betreuer eine eigene auszufüllen.

Kinderleichtathletik Teilnahmeerklärung für ein Startrecht
Dieses Dokument muss von den Erziehungsberechtigten des Kindes vollständig ausgefüllt werden. Es kann mit dem bekannten „Startpass“ beim Landesverband ab der Altersklasse U14 verglichen werden. In den jüngeren Altersklassen ist die Teilnahmeerklärung notwendig. Diese ist einmalig auszufüllen und gilt für das entsprechende Kind so lange, bis es in die Altersklasse U14 rutscht. Ab dann wird für die Wettkampfteilnahme ein Startpass beim Hessischen Leichtathletik-Verband notwendig.